§ 1 Mietgegenstand
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkünfte
Möwennest EG bzw. OG
Grüne Straße 36c
18375 Ostseebad Prerow
Ansprechpartner vor Ort:
ist im Infoblatt, das in der Wohnung ausliegt, angegeben
Schlüsselübergabe vor Ort:
ist im Mietvertrag angegeben
(2) Die Unterkunft wird an maximal 4 Personen inkl. Kinder vermietet
(3) Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt
(4) Haustiere sind nicht erlaubt
(5) Das Mietobjekt ist vollständig ausgestattet und möbliert und wird wie folgt vermietet:
Größe der Mieträume: ca.70 qm²
Angaben zur Ausstattung:
2 Schlafzimmer, 1 Wohn-/Esszimmer inklusive voll ausgestatteter Küche, 1 Badezimmer/Dusche/WC 1 PKW Parkplatz, 1 Balkon 1 (OG), 1 Terrasse (EG), Garten EG
WLAN ohne Aufpreis, TV/Radio/Satellit, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher, Herd mit Backofen, Kühlschrank mit Gefriermöglichkeit, Staubsauger, Waschmaschine, Haartrockner, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Baby-Reisebett, Gartenmöbel, Elektrogrill
Wäschepaket (Bettwäsche/ Handtücher) gegen Aufpreis
(6) Bei Anreise werden dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt
2 Wohnungsschlüssel und 1 Schlüssel für das Gartenhaus übergeben. Der Verlust eines Schlüssels wird mit 100,00 Euro berechnet.
§2 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Anzahlung zum Mietpreis ist nach Unterschrift unter dem Mietvertrag 10 Tage nach Ausstellung des Vertrages zu 20% auf das angegebene Konto zu überweisen.
Die Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Mietbeginn auf dem im Mietvertrag angegebenen Konto zu leisten.
(2) Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen.
(3) Bei nicht fristgemäßer Zahlung auf das Konto des Vermieters kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, nach Ablauf einer angemessenen Frist von 3 Tagen die Ferienwohnung anderweitig vermieten.
§3 Rücktritt vom Vertrag & Aufenthaltsabbruch
(1) Der Mieter kann vor Anreise durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Rücktritt
- kostenfreie Stornierung bis 35 Tage vor Anreise
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- danach und bei Nichterscheinen: 90% des Mietpreises.
Unabhängig davon ist eine Kostenpauschale von 70,00€ zu bezahlen.
(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(3) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
(4) Die Vermieter bemüht sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden.
(5) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
§4 Sorgfaltspflicht
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und Inventar äußerst pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder am Gebäude sowie den dazugehörigen Anlagen sind von dem Mieter zu ersetzen, wenn sie von ihm oder seinen Mitreisenden oder Besuchern verursacht worden sind.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit bei Ankunft zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Hausmeisterservice in geeigneter Form zu melden. Dies gilt auch für auftretende Schäden während der Mietzeit.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung bei Abreise besenrein zu verlassen, den Geschirrspüler auszuräumen, alle Mülleimer sind zu leeren und in die dafür bereit gestellten Behälter zu entsorgen.
Bei Nichteinhalten wird dem Mieter eine Nachforderung in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt.
§5 Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.